Erneuter Distanzunterricht ab Montag, 26.04.21

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach Weisung aus dem Schulministerium ist das Land NRW für die Feststellung zuständig, welche Kreise und kreisfreien Städte unter die Regelungen des neuen Bundesgesetzes mit der „Bundes-Notbremse“ fallen.

Der Stadt Bochum liegen offenbar weitere Informationen vor und sie informiert mit dem folgenden Text:

Auszug aus dem Internet vom 25.04.2021, 12:30h:

„ Ab Montag Distanzunterricht in Schulen und Notbetrieb in Kitas Nach einer aktuellen Information des Landes gelten ab Montag (26. April) die neuen Regeln für die Schulen und Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege. Damit gilt ab Montag der Distanzunterricht in den Schulen. Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen.

Fällt die Inzidenz wieder stabil (also fünf Tage in Folge) unter 165 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche, so kehren die Schulen in den Wechselmodus aus Präsenz- und Distanzlernen zurück.

Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege wechseln in die „bedarfsorientierte Notbetreuung“. Eltern haben Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder, die wegen ihrer Berufstätigkeit nicht selbst betreuen können. Dies müssen die Familien wöchentlich schriftlich bestätigen, dazu hat das Familienministerium Musterschreiben vorgelegt. Auch für Kinder, deren Schutz sonst gefährdet wäre, bzw. bei denen das Jugendamt wegen „besonderer Härtefälle“ eine Betreuung als notwendig erachtet, die eine Behinderung haben, die von den Einrichtungen eingeladen werden, weil sie z.B. in „beengten Wohnverhältnissen leben“ und die im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung sind, gelten die Ausnahmen.

Wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 165 liegt, geht der Kita-Betrieb in NRW in den bisher gültigen „eingeschränkten Regelbetrieb“ über mit festen Gruppen und reduzierter Stundenzahl.

24. April 2021“

Die Regelungen für den Distanzunterricht gelten für die Stufen 5 bis Stufe EF.
Da wir unter diesen Umständen wieder über genügend Raumkapazitäten verfügen, erscheint die Stufe Q1 vollständig.
Die Kurse werden, wie schon zuvor, auf die größeren Klassen- und Kursräume aufgeteilt. Es gilt für diesen Fall die dazu bereits bekannte Raumplanung.

Für  besondere Härtefälle wird für die Stufen 5 und 6 wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Um ein passendes Ressourcenmanagement erreichen zu können informieren Eltern und Erziehungsberechtigte bitte dazu die Schule wieder unter Corona@Lessing-Schule.de.  

Die Schule informiert in Kürze in einer gesonderten Nachricht die Schulgemeinde über weitere Konsequenzen aus den Regelungen aus dem Distanzunterricht.

Freundliche Grüße

Frank Saade

Foto: NRD.de

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